Umsatzsteuer Archive – Steuerberatungskanzlei C.T. Hertlein
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Verfassungswidrigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen

Nachdem bereits der Zinssatz von 6% auf Steuernachzahlungen für verfassungswidrig erklärt wurde, bestehen nun auch zur Höhe von Säumniszuschlägen Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit. Im Juli 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht die Verzinsung in Höhe von jährlich 6% auf Steuernachzahlungen für verfassungswidrig erklärt (siehe Artikel). Analog dazu hat der Bundesfinanzhof nun auch …

Neuregelung der Verzinsung von Steuernachforderungen

Mit Beschluss vom 07.08.2021 hatte das Bundesverfassungsgericht die jährliche Vollverzinsung von Steuernachforderungen in Höhe von 6% für verfassungswidrig erklärt (wir berichteten hier). Nun stellt die Bundesregierung eine Neuregelung in Aussicht. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen sieht eine Senkung der Vollverzinsung von Steuernachzahlungen auf 1,8% jährlich, bzw. 0,15% monatlich vor. …

Neue Regelung für die Steuerbefreiung der Bildungsleistungen

Lehrende Tätigkeiten, die nicht privaten Zwecken dienen, waren bis jetzt umsatzsteuerfrei. Nach der bisherigen Regelung waren im Prinzip fast alle Lehrtätigkeiten von der Umsatzsteuer befreit, die nicht für private Zwecke waren. Diese Regelung wurde aber über die Jahre auf immer weitere Tätigkeitsfelder ausgedehnt, sodass auch Schwimmkurse, Tanzkurse, Tenniskurse usw. steuerfrei …

6%-Verzinsung verfassungswidrig

In seinem Beschluss vom 08.07.2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) die jährliche Vollverzinsung von Steuernachforderungen und –erstattungen in Höhe von 6% ab dem Jahr 2014 für verfassungswidrig erklärt. Bereits seit dem Jahr 1990 gilt eine gesetzliche Vollverzinsung für Steuernachforderungen und –erstattungen von monatlich 0,5%, bzw. jährlich 6%. Diese hat u.a. den …

Gewillkürtes Betriebsvermögen steueroptimal buchen

Steuern sparen durch die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu gewillkürtem Betriebs- oder Privatvermögen! Wirtschaftsgüter, die zu mindestens 10% und zu maximal 50%, können vom Betriebsinhaber wahlweise dem gewillkürten Betriebs- oder Privatvermögen zugewiesen werden. Die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen kann unterschiedliche steuerliche Vor- und Nachteile haben: Die Zuordnung zum Betriebsvermögen hat zwingend …