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Neuregelung der Verzinsung von Steuernachforderungen

Mit Beschluss vom 07.08.2021 hatte das Bundesverfassungsgericht die jährliche Vollverzinsung von Steuernachforderungen in Höhe von 6% für verfassungswidrig erklärt (wir berichteten hier). Nun stellt die Bundesregierung eine Neuregelung in Aussicht.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen sieht eine Senkung der Vollverzinsung von Steuernachzahlungen auf 1,8% jährlich, bzw. 0,15% monatlich vor. Diese Senkung war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht den alten Zinssatz von 6% für verfassungswidrig erklärt hatte.

Der neue Zinssatz soll rückwirkend für die Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 angewandt werden und gilt für alle Steuerarten.

Der alte Zinssatz galt seit dem Jahr 1990 und war seitdem nie angepasst worden. Dies soll mit der Neuregelung nun anders sein: Alle 3 Jahre soll die Angemessenheit des Zinssatzes neu überprüft werden. Eine erneute Änderung des Zinssatzes ist für den Fall vorgesehen, dass der Basiszinssatz zum Zeitpunkt der Neuevaluation um mehr als 1 Prozentpunkt von der vorigen Festlegung abweicht.

(Quelle : Bundesministerium der Finanzen)

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