Vergütung – Steuerberatungskanzlei C.T. Hertlein
Steuerberatungskanzlei C.T. Hertlein
Sie steuern, wir beraten
Steuerberatungskanzlei C.T. Hertlein Steuerberatungskanzlei C.T. Hertlein, Wiesloch

Vergütung

Um das Honorar fair und transparent zu gestalten, klären wir Sie gerne bei der Erstberatung über die voraussichtlich entstehenden Kosten auf. Bitte fragen Sie danach.
Steuerberater sind verpflichtet, nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen.

Grundlage für die Berechnung des Honorars ist der Gegenstandswert. Bei der Einkommensteuererklärung ist das Ihr Jahreseinkommen. Häufig kommt bei einer solchen die Mittelgebühr zur Abrechnung.

Im Folgenden einige Beispiele für die Vergütungsberechnung bei einer Einkommensteuererklärung:
(Alle Preisangaben in EUR)

Einkommensteuererklärung (§ 24 StBVV)

Gegenstandswert / Jahreseinkommen Mindestgebühr
(1/10)
Mittelgebühr
(3/10)
Höchstgebühr
(6/10)
25.000 80,60 241,80 483,60
40.000 106,10 318,30
636,60
80.000 141,10 423,30 846,60

Hinzu kommt die Gebühr für die Ermittlung der Einkünfte.

Zu allen Preisen kommen Auslagenersatz und gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

Ich biete Ihnen auch die Klärung von Grundsatzfragen und Ausarbeitung von gestalterischen Ansätzen auf der Basis Ihrer individuellen Verhältnisse an. Eine fundierte und qualitativ nachhaltige Steuerberatung baut hierauf auf. Dieser einmalige Mehraufwand lohnt sich!

Gerne gebe ich Preisvorteile an Sie weiter, wenn mir eine effiziente Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten durch von Anfang an vollständige Informationen und geordnete Unterlagen möglich ist.