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Neue Grundsteuer / Bundesmodell

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungswidrigkeit der bisher gültigen Grundsteuerregelung festgestellt. Der Gesetzgeber hat daraufhin zum 08.11.2019 eine neue Berechnungsmethode beschlossen, nach der die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 erhoben wird.

Auch weiterhin basiert die Grundsteuer auf 3 Parametern. Die Berechnung erfolgt künftig wie folgt:

Grundsteuerwert * Steuermesszahl * Hebesatz

Grundsteuerwert:
Der Grundsteuerwert ersetzt den bisherigen Einheitswert. Er wird in einem mehrstufigen Berechnungsverfahren ermittelt. Maßgebliche Berechnungsgrößen für bebaute Grundstücke sind

Die erste Feststellung des Grundsteuerwertes erfolgt zum 01.01.2022 und soll dann regelmäßig alle 7 Jahre wiederholt werden.

Sollten sich die tatsächlichen Verhältnisse allerdings außerhalb dieses Zyklus grundlegend ändern (z.B. durch Teilung des Grundstückes), wird der Grundsteuerwert außerordentlich neu festgestellt. Der Steuerpflichtige ist in diesem Fall anzeigepflichtig und muss die Veränderung spätestens im Januar des Folgejahres, nachdem die Veränderung stattgefunden hat, dem Finanzamt mitteilen.

Steuermesszahl:
Die neue Steuermesszahl ist im Vergleich zur alten deutlich niedriger. Sie beträgt nun – statt wie bisher 0,35% – nur noch 0,031% für bebaute Grundstücke. Für bspw. Sozialwohnungen kann die Messzahl noch weiter herabgesetzt werden.

Hebesatz:
Wie bisher legt jede Gemeinde individuell ihren Hebesatz fest. Es ist allerdings dennoch mit Anpassungen zu rechnen, da der Hebesatz der Parameter ist, mit dem die Kommunen letztendlich ihr Grundsteueraufkommen bestimmen. Da sich die beiden anderen Parameter nun verändern werden, ist damit zu rechnen, dass die Gemeinden ihre Hebesätze ebenfalls anpassen, um ihre Grundsteuereinnahmen auf einem ähnlichen Niveau wie bisher zu halten.

 

Folgende Bundesländer setzen das Bundesmodell der Grundsteuer ohne Änderungen um:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Warum wird ein neues Berechnungsmodell zur Grundsteuer eingeführt? Lesen Sie hier weiter.
Einen Artikel zu den landesspezifischen Berechnungsmodellen finden Sie hier.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie HIER.

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie uns gerne kontaktieren.
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