Grundstück Archive – Steuerberatungskanzlei C.T. Hertlein
Steuerberatungskanzlei C.T. Hertlein
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Neue Grundsteuer / Landesmodelle

Als der Gesetzgeber das neue Verfahren zur Grundsteuererhebung ab dem 01.01.2025 beschlossen hat, wurde gleichzeitig eine Öffnungsklausel eingeführt – die Bundesländer können eigenständig abweichende Grundsteuer-Modelle einführen. 7 Länder machen hiervon Gebrauch: Baden-Württemberg Das baden-württembergische Modell zeichnet sich durch seine einfache Berechnung aus: Die einzigen relevanten Parameter sind die Grundstücksfläche und …

Neue Grundsteuer / Bundesmodell

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungswidrigkeit der bisher gültigen Grundsteuerregelung festgestellt. Der Gesetzgeber hat daraufhin zum 08.11.2019 eine neue Berechnungsmethode beschlossen, nach der die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 erhoben wird. Auch weiterhin basiert die Grundsteuer auf 3 Parametern. Die Berechnung erfolgt künftig wie folgt: Grundsteuerwert * Steuermesszahl * Hebesatz Grundsteuerwert: …

Neuregelung der Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungswidrigkeit der bisher gültigen Grundsteuerregelung festgestellt. Zum 01.01.2025 wird daher erstmals nach neuen Maßstäben die Grundsteuer erhoben. Die dafür notwendige Neubewertung von Grundstücken in ganz Deutschland findet bereits zum Stichtag 01.01.2022 statt. Bisher erfolge die Berechnung der Grundsteuer nach der Formel Einheitswert * Grundsteuermesszahl * Grundsteuerhebesatz. …

Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung

Die Veräußerung eines Grundstückes nach unentgeltlicher Übertragung auf die Kinder gilt grundsätzlich nicht als Gestaltungsmissbrauch. Gemäß Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23.04.2021 besteht die Möglichkeit, dass der Steuerpflichtige ein Grundstück auf seine Kinder überträgt und diese es dann veräußern. Sofern die Kinder nicht vertraglich zu der anschließenden Veräußerung oder aber zur …

Nießbrauch für ein studierendes Kinde ist steuerlich anzuerkennen / kein Gestaltungsmissbrauch

Der 11. Senat des Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 13. Dezember 2016 (11 K 2951/15) entschieden, dass es keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, wenn eine Mutter ihrer Tochter zur Finanzierung des Studiums den Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück bestellt. Die verheirateten Kläger haben eine Tochter, die seit Oktober 2011 studiert. Um …