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Mobilitätsprämie für geringe Einkommen

Infolge der drastisch gestiegenen Energiekosten hat der Gesetzgeber zur Entlastung der Bürger die Pendlerpauschale erhöht. Von dieser profitieren aber Menschen mit geringen Einkommen nicht, daher wurde gleichzeitig die Mobilitätsprämie eingeführt.

Die Pendlerpauschale berechnet sich durch Multiplikation der vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle zurückgelegten Kilometer mit EUR 0,30. Das Ergebnis wird von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen. D.h. aber auch, dass Arbeitnehmer und Selbstständige, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt – die also gar keine Einkommensteuer zahlen – von der Pendlerpauschale nicht profitieren. Dem soll nun die Mobilitätsprämie entgegen wirken.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um die Mobilitätsprämie in Anspruch nehmen zu können:

  • Das Einkommen muss unterhalb des Grundfreibetrages liegen.
  • Die einfache Entfernung zwischen Wohnsitz und erster Tätigkeitsstätte, bzw. Betriebsstätte muss mind. 21km betragen.
  • Auch Familienheimfahren über 21km bei doppelter Haushaltsführung können geltend gemachen werden.
  • Der errechnete Auszahlungsbetrag muss mindestens EUR 10,00 betragen.
Berechnungsschritte mit Beispiel

zu versteuerndes Einkommen: EUR 8.000
Arbeitstage: 200 Tage
Entfernung zur Arbeit: 45km
keine weiteren Werbungskosten

1.    Wie hoch ist die (erhöhte) Pendlerpauschale?

200 Tage * 20km * EUR 0,30 = EUR 1.200,00
200 Tage * 25km * EUR 0,35 = EUR 1.750,00

2.    Wie hoch sind die gesamten Werbungskosten, incl. Pendlerpauschale?

 EUR 2.950,00

3.    Übersteigen die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
ja:              Inanspruchnahme der Mobilitätsprämie möglich
nein:          Inanspruchnahme der Mobilitätsprämie nicht möglich

Werbungskosten von EUR 2.950,00 übersteigen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von EUR 1.000,00

4.    Wie ist die Differenz zwischen zu versteuerndem Einkommen und Grundfreibetrag?

EUR 9.744,00 – EUR 8.000,00 = EUR 1.744,00

5.    Ist die errechnete erhöhte Pendlerpauschale größer oder kleiner als diese Differenz?
kleiner:      erhöhte Pendlerpauschale ist Bemessungsgrundlage
größer:      Differenz ist Bemessungsgrundlage

erhöhte Pendlerpauschale von EUR 1.750,00 ist größer als Differenz von EUR 1.744,00

6.    Wie viel sind 14% der Bemessungsgrundlage?

14% von EUR 1.744,00 = EUR 244,16

Hierbei ist ebenfalls zu beachten, dass sowohl Arbeitnehmer-Pauschbetrag als auch die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer ab dem Jahr 2022 erhöht werden.

Die Mobilitätsprämie wird für die Jahre 2021 bis 2026 gezahlt, die Beantragung erfolgt über die Steuererklärung.

 

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie uns gerne kontaktieren.
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