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Steuerentlastungsgesetz 2022

Aufgrund der momentan stark steigenden Energiepreise sieht die Regierungskoalition eine Notwendigkeit der steuerlichen Entlastungen der Bürger. Diese drückt sich in einem Steuerentlastungsgesetz in mehreren Maßnahmen aus: 

  • Erhöhung der Pendlerpauschale

Zum 01.01.2024 wäre die Erhöhung der Pauschale für Fernpendler regulär fällig gewesen. Die drastische Steigerung der Benzinpreise infolge des Krieges in der Ukraine veranlasste die Bundesregierung, die Erhöhung nun vorzuziehen, sodass diese rückwirkend ab dem 01.01.2022 gelten soll.

Die Erhöhung soll ab dem 21. Entfernungskilometer gelten und von momentan EUR 0,35 auf dann EUR 0,38 steigen. Der Betrag bis zum 20. Kilometer in Höhe von EUR 0,30 bleibt davon unangetastet.

  • Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages

Sollten alle Werbungskosten insgesamt EUR 1.000,00 nicht übersteigen, ist ein Nachweis dafür beim Finanzamt nicht vonnöten: Dieser Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird grundsätzlich vom Finanzamt gewährt, selbst wenn überhaupt keine Werbungskosten angefallen sind.

Da auch die Pendlerpauschale zu den Werbungskosten zählt, profitieren von deren Erhöhung die Leute mit nur kurzem Weg zur Arbeit möglicherweise nicht. Aus diesem Grund soll auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht werden auf dann EUR 1.200,00. Dies soll ebenfalls rückwirkend ab dem 01.01.2022 gelten.

  • Erhöhung des Freibetrages bei der Einkommensteuer

Auch der Grundfreibetrag auf die Einkommensteuer – also der Betrag, ab dem überhaupt Einkommensteuer bezahlt werden muss – soll erhöht werden von jetzt EUR 9.984,00 auf dann jährlich EUR 10.347,00.

 

(Quelle : Bundesministerium der Finanzen)

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