Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Kinderbetreuungskosten bei Betreuung des Kindes im paritätischen Wechselmodell
Rechtsgrundlage §10 (1) Nr. 5 EStG, BFH 23.11.2021 III R 1/122 Bei Kindern wo die Eltern getrennt sind und wo das Kind in einem gleichgestellten Wechselmodell betreut wird, besteht oft die Frage wem die ganzen Leistungen wie Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Kindergeld, Kinderfreibetrag und Abzug von Kinderbetreuungskosten zustehen. Kinderbetreuungskosten können nur …