Ausländische thesaurierende Fonds / Doppelbesteuerung vermeiden
Bei ausländischen thesaurierenden Fonds müssen in Deutschland sogenannte „ausschüttungsgleiche Erträge“ in der Steuererklärung angegeben werden. Das führt dazu, dass auf die ausschüttungsgleichen Erträge 25% Abgeltungsteuer zu bezahlen ist, obwohl kein Ausschüttung statt gefunden hat.
Als Inhaber thesaurierender Auslandsfonds sollten Sie darauf achten, dass es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Diese droht dann, wenn Sie Ihre Fondsanteile verkaufen.
Bei Verkauf ausländischer Fondsanteile behält die inländische Depotbank 25% Abgeltungsteuer ein.
Die Steuer wird nicht nur nach dem Wertzuwachs aus Kurssteigerungen sondern auch aus dem Wertzuwachs durch wieder angelegte Erträge bemessen.
Das obwohl, Jahr für Jahr, die „ausschüttungsgleichen Erträge“ schon besteuert worden sind. Es kann also zu deutlich überhöhten Steuerabzügen führen.
Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden sollten Sie als Anleger in Ihrer Einkommensteuererklärung in dem Jahr des Verkaufs die zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer von dem Finanzamt zurückfordern.
Dazu ist es erforderlich nachzuweisen, dass Sie in den früheren Jahren die ausschüttungsgleichen Erträge bereits versteuert haben. Von Ihrer Bank können Sie eine entsprechende Bescheinigung dazu bekommen.