Zur offenen Ladenkasse, Aufzeichnungspflichten und Kassenbuch hat der Bundesfinanzhof zu Gunsten der Unternehmer entschieden:
Eine Aufbewahrung von – Tagessummen-Belegen mit – Einzelaufzeichnung der Erlöse und – Summenbildung kann, sofern im Betrieb keine weiteren Ursprungsaufzeichnungen angefallen sind, in Fällen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse bei Anlegung des im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfungsmaßstabs den formellen Anforderungen an die Aufzeichnungen genügen. Die Rechtsprechung, wonach Einzelaufzeichnungen …