Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen
Der Bundesfinanzhof hat zur Gewinnrealisierung bei Architekten und Ingenieuren entschieden, dass erhaltene Anzahlungen für Leistungen nach der HOAI, wenn nachprüfbare Rechnungen vorliegen „endgültig verdient sind“ und deshalb der Gewinn auszuweisen ist. Die Bilanzierung von teilfertigen Arbeiten (ohne Gewinnrealisierung) ist in soweit nicht mehr möglich. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich dieser …