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Arbeitsecke und Arbeitszimmer

Wird nicht ein ganzer Raum sondern nur ein Teil eines Raumes beruflich genutzt, stellt sich die Frage, ob die Kosten für diese Arbeitsecke als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Seit der Entscheidung des großen Senats zum Aufteilungs- und Abzugsverbot im Jahr 2009 gibt es vermehrt Gerichtsentscheidungen die sich für die Aufteilung der Kosten in beruflich und privat aussprechen.

Diese Rechtsfrage wird nunmehr vor dem großen Senat des Bundesfinanzhofs geklärt werden. Es empfiehlt sich deshalb in den Steuererklärungen auch die anteiligen Kosten für beruflich mitgenutzte Räume geltend zu machen und im Einspruchsverfahren Verfahrensruhe zu beantragen.