Abgeltungssteuer / Rentner mit Einkünften aus Kapitalvermögen – aufgepasst!
Bei einem Grenzsteuersatz von mehr als 25% erscheint die von den Banken pauschal einbehaltene Kapitalertragsteuer mit der abgeltenden Wirkung günstiger zu sein als die tarifliche Besteuerung der Kapitalerträge.
Doch bei genauerer Prüfung kann sich das als Irrtum herausstellen.
Denn bei der tariflichen Besteuerung der Kapitaleinkünfte kommt möglicherweise der Altersentlastungsbetrag zur Geltung. Dadurch kann die effektive tarifliche Besteuerung der Kapitaleinkünfte unter den Abgeltungssteuersatz von 25% sinken.
Jedem Ehegatten steht ein persönlicher Altersentlastungsbetrag bis zu 1.900 EUR zu.
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