Änderung zur Günstigerrechnung bei Kindergeld
Im Zeitraum vom 31.12.2017 bis zum 18.07.2019 konnte der Kindergeldanspruch rückwirkend nur für 6 Monate erstattet werden. Für die Anrechnung auf den Kinderfreibetrag, bzw. die Einkommensteuer wurde jedoch der gesamte Anspruchszeitraum herangezogen. Diese Praxis hat der BFH nun mit Verweis auf die Garantierung des Kinderexistenzminimums gekippt. Wer für ein Kind …