Besteuerung von Kryptowährungen
Nach Auffassung des BFH gilt es, privat gehandelte Kryptowährungen nach §23 (1) S.1 Nr.2 EStG zu versteuern. Durch die wachsende Relevanz von Kryptowährungen fragen sich immer mehr Bürger, wie sie diese zu versteuern haben. Leider wird es nicht wie Aktien versteuert, jedoch gibt es Regelungen, die dem Bürger beim Verständnis …