6%-Verzinsung verfassungswidrig
In seinem Beschluss vom 08.07.2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) die jährliche Vollverzinsung von Steuernachforderungen und –erstattungen in Höhe von 6% ab dem Jahr 2014 für verfassungswidrig erklärt. Bereits seit dem Jahr 1990 gilt eine gesetzliche Vollverzinsung für Steuernachforderungen und –erstattungen von monatlich 0,5%, bzw. jährlich 6%. Diese hat u.a. den …