Die Einführung des digitalen Steuerberaterpostfachs
Am 07.07.2021 wurde das „Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausbübungsgesellschaften“ beschlossen, das besagt, dass es ab dem 01.01.2023 ein elektronisches Steuerberater-Postfach geben wird.
Diese Art von elektronischem Postfach haben Anwälte bereits seit 2018. Dessen Einführung soll der Digitalisierung der Steuerkanzleien dienen und die bereits bestehende, enge Zusammenarbeit der Steuerberater mit der Finanzverwaltung soll verbessert werden. Es ermöglicht, flexibler und von jedem Ort zu arbeiten: Besonders in Zeiten von Corona wird es einfacher, im Homeoffice zu arbeiten.
Es gibt jedoch Richtlinien, die für das sog. „besondere elektronische Steuerberaterpostfach“ zu beachten und für die Steuerberater verpflichtend sind.
U.a. gibt es Vorgaben für das Dateiformat: Das elektronische Dokument sollte
- druckbar,
- kopierbar,
- durchsuchbar und
- im PDF-Format
Der Steuerberater verifiziert ein Dokument mit einer elektronischen Unterschrift.