Einkünften aus Kapitalvermögen / Steuerberatungskosten als Werbungskosten auch ab 01.01.2009 abzugsfähig?
Wie nun bekannt wurde, hat sich das niedersächsische Finanzgericht in seinem Urteil 3 K 433 / 13 gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt und den Abzug von Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen in der Zeit bis zum 31.12.2008, welche erst nach dem 01.01.2009 bezahlt worden sind, zum Werbungskostenabzug zugelassen.
Gegen das Urteil wurde zwischenzeitlich Revision bei dem Bundesfinanzhof eingelegt. Das Aktenzeichen ist VIII R 12 / 14.
Falls Sie von der gleichen Problematik betroffen sind und das Finanzamt Ihre Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen in der Zeit bis zum 31.12.2008, welche erst nach dem 01.01.2009 bezahlt worden sind nicht anerkennen will, sollten Sie Einspruch einlegen und Ruhe des Verfahrens bis zum Entscheid durch den Bundesfinanzhof beantragen.