gemeinnütziger Verein / Vorsteuerabzug
Die Umsatzsteuer ist neben der Anerkennung der Gemeinnützigkeit die wichtigste Steuerart für den gemeinnützigen Verein. Noch bedeutender kann aber der damit im Zusammenhang stehende Vorsteuerabzug sein.
Warum? Weil der Verein für viele Eingangsleistungen den vollen Vorsteuerabzug geltend machen kann, erhaltene Vergütungen aber gar nicht oder nur mit 7% versteuern muss.
Der Zuordnung von bezogenen Leistungen kommt große Bedeutung zu.
Wir erarbeiten mit Ihnen die alternativen Möglichkeiten und freuen uns auf Ihren Anruf.