Verein Archive – Steuerberatungskanzlei C.T. Hertlein
Steuerberatungskanzlei C.T. Hertlein
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Steuerberatungskanzlei C.T. Hertlein Steuerberatungskanzlei C.T. Hertlein, Wiesloch

gemeinnütziger Verein / Vorsteuerabzug

Die Umsatzsteuer ist neben der Anerkennung der Gemeinnützigkeit die wichtigste Steuerart für den gemeinnützigen Verein. Noch bedeutender kann aber der damit im Zusammenhang stehende Vorsteuerabzug sein. Warum? Weil der Verein für viele Eingangsleistungen den vollen Vorsteuerabzug geltend machen kann, erhaltene Vergütungen aber gar nicht oder nur mit 7% versteuern muss. …