Steuern sparen, wenn der Schenker die Schenkungsteuer übernimmt
Bei einer Schenkung muss im Regelfall der Beschenkte die Schenkungsteuer zahlen. Wenn jedoch der Schenker die Steuer übernimmt, kann er dabei sogar Geld sparen!
Wenn der Schenker die Schenkungsteuer übernimmt, stellt dies für den Beschenkten einen steuerpflichtigen Erwerb dar, schließlich bekommt er zusätzlich zur eigentlichen Schenkung auch noch den Steuerbetrag vom Schenker „geschenkt“. Beides wird addiert und aus der Summe wird dann die zu bezahlende Gesamtsteuer errechnet.
Hier der Vergleich in der Berechnung: | ||
Beschenkter zahlt die Steuer |
Schenker zahlt die Steuer |
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Geschenktes Vermögen (brutto) |
300.000 => zahlt der Schenker |
216.000 => erhält der Beschenkte |
Freibetrag | 20.000 | 20.000 |
Steuerpflichtiger Erwerb | 280.000 | 196.000 |
Schenkungsteuer (30%) | 84.000 | 58.800 |
Erwerb + Schenkungsteuer |
274.800 | |
Freibetrag | 20.000 | |
Steuerpflichtiger Erwerb | 254.800 | |
Schenkungsteuer (30%) | 76.440 | |
Erwerb + finale Schenkungsteuer |
292.440 => zahlt der Schenker |
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Geschenktes Vermögen (netto) |
216.000 => erhält der Beschenkte |
In beiden Fällen erhält der Beschenkte also genau gleich viel (EUR 216.000,00).
Wenn allerdings der Schenker dem Beschenkten nur den Betrag schenkt, den dieser netto bekäme, falls er die Steuer selbst zahlt, dafür aber die Steuer übernimmt, zahlt der Schenker insgesamt EUR 7.560,00 weniger als im ersten Fall.
Vor einer Schenkung kann es also sehr lohnenswert sein, zu berechnen, ob das obige Modell für den Schenker nicht günstiger wäre bei gleichem Ergebnis für den Beschenkten.
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Steuer:beratungskanzlei C. T. Hertlein, Steuerberater in Wiesloch.