Erbschaftssteuer / Freibetrag für Steuerausländer
Welcher Freibetrag kommt zur Anwendung, wenn sowohl Erblasser wie auch Erwerber Ihren Wohnsitz in einem Drittland (z. B. in der Schweiz) haben.
Die Finanzverwaltung hat bisher die Auffassung vertreten, dass nur der Freibetrag für beschränkt Steuerpflichtige in Höhe von EUR 2.000,00 zu gewähren ist.
Dem ist das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 28.07.2014 AZ 11 K 3629 / 13 entgegengetreten und hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Kapitalverkehrsfreiheit entschieden, dass der Freibetrag wie bei unbeschränkt Steuerpflichtigen zu gewähren ist.
Geklagt hatte ein Ehegatte. Das Finanzgericht gewährte ihm den Freibetrag von EUR 500.000,00.
Das letzte Wort ist in dieser Rechtsfrage aber noch nicht gesprochen. Die Finanzverwaltung hat Revision eingelegt.