Blockheizkraftwerke
Bislang konnten Anschaffungskosten für Blockheizkraftwerke auf 10 Jahre abgeschrieben werden. Das soll sich ändern. Nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 17.07.2015 sollen Blockheizkraftwerke künftig den Gebäuden als wesentlicher Bestandteil zugeordnet werden. Das bedeutet, dass sich der Abschreibungszeitraum von 10 Jahren auf 50 Jahre erhöht. …