Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer durch Gutachten erwirken
Rechtsgrundlage §7 (4) S.2 EStG, BFH 28.07.2021 IX R 25/19 Infolge eines höheren Verschleißes des Hauses kann man die jährliche Abschreibung erhöhen, da die Nutzungsdauer kürzer als die üblichen 50 Jahre ist. Im Normalfall schreibt man ein Gebäude auf 50 Jahre ab. Jedoch kann man durch ein geeignetes Gutachten die …