Zahlungen zur Wiedergutmachung nach Erhalt von Bestechungsgeldern
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte mit Urteil vom 26.06.2014 5 K 3082 / 12 über eine spannende Rechtsfrage zu entscheiden. Der Kläger, Arbeitnehmer eines Pharmaunternehmens, hatte Bestechungsgelder im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe erhalten. Etliche Jahre später musste der Kläger an seinen (ehemaligen) Arbeitgeber Zahlungen zur Schadenswiedergutmachung leisten. Die Frage war, ob …