Reisekosten ab 01.01.2014 / Verpflegungsmehraufwendungen / Unterkunftskosten
Verpflegungsmehraufwendungen Der Abzug von Verpflegungspauschalen ist auf die ersten drei Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an der selben Tätigkeitsstätte beschränkt (§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG). Wird die Auswärtstätigkeit jedoch um mindestens 4 Wochen unterbrochen, dann beginnt eine neuer 3-Monats-Zeitraum zu laufen, währenddessen Verpflegungspauschalen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder …