Einkommensteuer / Pflichtveranlagung wegen des Bezugs von Kurzarbeitergeld
Das Bayerische Landesamt für Steuern macht darauf aufmerksam, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld in 2021 für viele Arbeitnehmer erstmalig zur Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen kann. Falls im vergangenen Kalenderjahr Lohnersatzleistungen von insgesamt mehr als EUR 410,00 zugeflossen sind, ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtend. …