Einkommensteuer / Fiktiver Zinsanteil bei gestundeten Forderungen doch nicht steuerpflichtig?
Es gibt Hoffnung, dass entgegen der bisherigen Handhabe durch die Finanzverwaltung, Zinsanteile, welche fiktiv mit einem Prozentsatz von 5,5% aus zinslos gestundeten Forderungen errechnet und bei dem Gläubiger der Forderungen versteuert wurden, Abstand zu nehmen ist. So hat das Finanzgericht Düsseldorf mit seinem Urteil vom 22.10.2014 7 K 451 / …