Ermittlung des Grundbesitzwertes durch das Vergleichswertverfahren
Vergleichspreise des Gutachterausschusses haben grundsätzlich Vorrang vor anders ermittelten Vergleichspreisen. Das Vergleichswertverfahren dient zur Ermittlung des Grundbesitzwertes. Hierbei werden die Kaufpreise von Grundstücken herangezogen, die hinsichtlich Lage, Größe, Nutzung, o.ä. weitestgehend mit dem zu bewertenden Grundstück übereinstimmen. Ermittelt werden derartige Vergleichspreise vorrangig durch einen unabhängigen Gutachterausschluss. Es besteht die Möglichkeit, …