Strengere Regeln bei zu viel ausgewiesener Umsatzsteuer
Nach § 14c Abs. 1 UStG schuldet ein Unternehmer die Umsatzsteuer, welche er in einer Rechnung zu hoch ausgewiesen hat. Wird die Rechnung dann später berichtigt, bekommt der Unternehmer den nunmehr berichtigten Umsatzsteuerbetrag von dem Finanzamt erstattet. Das soll in Zukunft nicht mehr so sein. Das Bundesministerium der Finanzen macht …