Fahrschulen umsatzsteuerfrei
Nachdem das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss AZ 5 V 144 / 15 im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden hat, dass Umsätze von Fahrschulen umsatzsteuerbefreit sein können, sind in der Branche Hoffnungen geweckt. Um in den Genuss der Steuerbefreiung für „selbständige Lehrer“ oder „schulische Leistungen“ zu kommen, ist aber Voraussetzung, dass …