Vorsteuerabzug bei Photovoltaikanlagen / Vorsicht Falle bei auch privatem Stromverbrauch
Eine herbe Niederlage mussten die Kläger in dem Verfahren vor dem Finanzgericht Niedersachen hinnehmen (Urteil vom 11.02.2016 5 K 112/15). Die Kläger hatten ein Friseurgeschäft und waren insoweit unternehmerisch tätig. Im Jahr 2012 installierten Sie eine Photovoltaikanlage und nutzten von dem produzierten Strom einen Teil selbst. Der Rest wurde an …