§ 13b UStG Archive – Steuerberatungskanzlei C.T. Hertlein
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Umsatzsteuer / Leistungen von ausländischen Unternehmen

Haben Sie Leistungen von ausländischen Unternehmen bezogen? Nach § 13b UStG muss der Kunde in Deutschland die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Insbesondere im Zusammenhang mit auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen (Werbung, Software, Literatur usw.) kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Betrifft die Leistung Ihr Unternehmen, sind Sie gemäß …