Abfindung – hohe Steuererstattungen sind möglich
Bei Zahlung einer Abfindung bestehen große Chancen, die zu zahlende Steuer deutlich zu verringern. Sie sollten rechtzeitig über die dazu erforderlichen alternativen Maßnahmen nachdenken.
Fünftelregelung
Eine Abfindung stellt einen Ausgleich für in Zukunft ausfallendes Arbeitseinkommen dar, deshalb ist es möglich, diese im Rahmen der Fünftelregelung ermäßigt zu besteuern.
Möglichkeiten, die Steuer zu senken
Um die Steuer zu verringern, ist es bspw. Möglich, Einzahlungen in die DRV, Basis- oder Riester-Rentenversicherung zu leisten. Auch Spenden, Verlustrücktrag oder die Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen sind geeignete Maßnahmen zur Verringerung des zu versteuernden Einkommens. Ebenso die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen z.B. im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Photovoltaikanlage.
Beispiel: verheiratetes Ehepaar, Abfindung EUR 185.000,00, laufendes zu versteuerndes Einkommen EUR 45.537,00. |
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zu versteuerndes Einkommen | Minder-beträge | Minder-beträge, kum. | Ertragsteuern hierzu | Steuerifferenz in Bezug auf die Zeile oberhalb |
Steuer-entlastung in % |
Steuer-ersparnis kum. | in % |
230.537,00 | 74.445,60 | ||||||
194.535,00 | 36.002,00 | 36.002,00 | 43.243,00 | 31.202,60 | 86,67% | ||
185.000,00 | 9.535,00 | 45.537,00 | 29.980,57 | 13.262,43 | 139,09% | 44.465,03 | 97,65% |
175.000,00 | 10.000,00 | 55.537,00 | 20.439,00 | 9.541,57 | 95,42% | 54.006,60 | 97,24% |
165.000,00 | 10.000,00 | 65.537,00 | 15.838,24 | 4.600,76 | 46,01% | ||
155.000,00 | 10.000,00 | 75.537,00 | 13.056,27 | 2.781,97 | 27,82% |
Durch die gezielte Verringerung des zu versteuernden Einkommens ist eine deutliche Steuerersparnis möglich. In der Spitze sogar mit einer Steuerentlastungsquote von 139,09% – unvorstellbar, aber wahr.
In dem o.a. Beispiel führen Minderungen des zu versteuernden Einkommens von 55.537,00 zu Steuererstattungen von 54.006,60.
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Steuer:beratungskanzlei C. T. Hertlein, Steuerberater in Wiesloch.