Lohnersatzleistungen aus der Schweiz und dem EU-Ausland / Einkommensteuererklärung 2015
Lohnersatzleistungen aus der Schweiz, z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld usw. sind seit dem Jahr 2015 in Deutschland kraft Gesetz steuerfrei.
Die Schweiz erhebt bei Grenzgängern eine Quellensteuer von 4,5%. Diese kann seit dem Jahr 2015 dennoch auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden.
Die bis zum Jahr 2014 geltende Billigkeitsregelung, nach welcher Lohnersatzleistungen aus der Schweiz zwar ebenfalls steuerfrei behandelt worden sind, hatte hingegen die Anrechnung der Quellensteuer nicht vorgesehen.
Durch die Gesetzesänderung ab dem Jahr 2015 ist diese Einschränkung entfallen.
Wir empfehlen Ihnen Ihren Steuerbescheid daraufhin zu überprüfen. Gerne helfen wir Ihnen dabei.