Offenlegungsfrist nochmals verlängert
Das Bundesamt für Justiz weist darauf hin, dass Ordnungsgeldverfahren gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2019 am 31.12.2020 endet, erst nach den Osterfeiertagen, d.h. ab dem 06.04.2021, eingeleitet werden. Gleiches gilt für Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen im …