Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Gute Nachrichten gibt es zu diesem Thema. Seit dem 01.01.2015 hat sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von bisher 1.308 EUR auf 1.908 EUR erhöht. Für jedes weitere gemeldete Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 EUR pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind zum Haushalt des Elternteils gehört. …