Nießbrauch für ein studierendes Kinde ist steuerlich anzuerkennen / kein Gestaltungsmissbrauch
Der 11. Senat des Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 13. Dezember 2016 (11 K 2951/15) entschieden, dass es keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, wenn eine Mutter ihrer Tochter zur Finanzierung des Studiums den Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück bestellt. Die verheirateten Kläger haben eine Tochter, die seit Oktober 2011 studiert. Um …