Ertragsanteilsbesteuerung rechtswidrig
In einer sensationellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 01.07.2021 VIII R 4/18 entschieden, dass Rentenzahlungen, welche aus Verträgen mit Kapitalwahlrecht stammen, nur nach § 20 EStG zu versteuern sind, und auch nur insoweit, wie die Auszahlungen das in der Ansparzeit angesammelte Kapitalguthaben einschließlich der Überschussanteile übersteigt. Es findet …