Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung
Die Veräußerung eines Grundstückes nach unentgeltlicher Übertragung auf die Kinder gilt grundsätzlich nicht als Gestaltungsmissbrauch. Gemäß Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23.04.2021 besteht die Möglichkeit, dass der Steuerpflichtige ein Grundstück auf seine Kinder überträgt und diese es dann veräußern. Sofern die Kinder nicht vertraglich zu der anschließenden Veräußerung oder aber zur …