Schenkungs- und Erbschaftssteuer sparen durch langfristige Verteilung
Wer sich bereits frühzeitig darum kümmert, kann große Summen an Erbschafts- und Schenkungssteuer sparen. Lt. Schenkungssteuerrecht steht Ehegatten alle 10 Jahre ein persönlicher Freibetrag in Höhe von EUR 500.000,00 zu. Kindern steht ebenfalls alle 10 Jahre ein Freibetrag zu, allerdings in Höhe von EUR 400.000,00 pro Elternteil. Falls große Werte …