Besteuerung von Aktienverlusten
Die Regelung, dass Aktienverluste nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden dürfen, liegt nun dem Bundesverfassungsgericht vor. Beim Verkauf von ETF-Anteilen muss der gesamte Gewinn auch dann versteuert werden, wenn die Aktien Verluste machen. Die Verrechnung des Aktienverlustes mit anderen Kapitalerträgen ist nicht möglich – auch nicht mit denen aus Gewinnen …