Einkünfte aus Kapitalvermögen / sind private Darlehensverluste steuerlich zu berücksichtigen?
Nach § 20 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Gewinne (einschließlich Verluste) aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen. Als Veräußerung gilt auch die Einlösung, Rückzahlung oder Abtretung von Kapitalforderungen. Der Forderungsausfall ist gesetzlich hingegen nicht geregelt. Die Finanzverwaltung sieht darin keine Veräußerung (BMF-Schreiben vom 09.10.2012, BStBl 1, S. …