Bauabzugssteuer / Montage von Photovoltaikanlagen
Die Finanzverwaltung hat mit Wirkung ab dem 01.01.2016 neu definiert, was Bauleistungen im Sinne des § 48 EStG sind. Seit dem 01.01.2016 fällt auch die Montage einer Photovoltaikanlage unter den Begriff der „Bauleistungen“. Photovoltaikanlagenbetreiber sind nun verpflichtet, die Regelungen der Bauabzugssteuer zu beachten. Das bedeutet, dass der Auftraggeber 15% des …