Umsätze einer Fahrschule können umsatzsteuerfrei sein
So entschied der 1. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg mit Beschluss vom 8. Februar 2017 (Az. 1 V 3464/16) und setzte die Vollziehung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids für 2016 bis zur Entscheidung im Einspruchsverfahren aus. Die Antragstellerin betreibt eine Fahrschule. Die Ausbildung umfasst die Fahrerlaubnisklassen A (Krafträder) und überwiegend B (PKW). Seit 1. …