Gesetzliche Krankenversicherung / eigene Pflichtversicherung als Arbeitnehmer oder hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit / Konkurrenzverhältnis
Der Gesetzgeber hat die bislang von den Krankenkassen praktizierten Vermutungsregelungen auf gesetzliche Grundlage gestellt. Danach gilt: widerlegbare Vermutung Hauptberuflichkeit ist im ersten Schritt anzunehmen, wenn der Selbständige als Arbeitgeber fungiert und regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt. Werden mehrere Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt, sind zur Prüfung der Frage, ob …