ELSTER-Steuererklärungen / Antragsveranlagungen / Vorsicht Verjährung
Arbeitnehmer, welche Ihre Einkommensteuererklärung mit dem von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellten Programm „ELSTER“ eingereicht haben, könnten meinen, dass damit alles Erforderliche gemacht sei um die erhoffte Einkommensteuererstattung zu bekommen. Wenn allerdings bis Ende November noch keinen Steuerbescheid von dem Finanzamt erlassen wurde, und die 4-Jahresfrist zum Kalenderjahresende ablaufen wird, …