Einkommensteuer bei Veräußerung ehemals landwirtschaftlich genutzter Grundstücke?
Werden landwirtschaftliche Grundstücke von mehr als 3.000 qm² unentgeltlich übertragen, liegt insoweit eine Teilbetriebsübertragung vor. Die Buchwerte sind fortzuführen. Die Grundstücke bleiben Betriebsvermögen. Das gilt auch dann, wenn der Erwerber selbst keine Landwirtschaft betreibt. Wenn dann nach vielen Jahren diese Grundstücke in einen Bebauungsplan gefallen und zu Bauland geworden sind, …