Abgeltungssteuer / Rentner mit Einkünften aus Kapitalvermögen – aufgepasst!
Bei einem Grenzsteuersatz von mehr als 25% erscheint die von den Banken pauschal einbehaltene Kapitalertragsteuer mit der abgeltenden Wirkung günstiger zu sein als die tarifliche Besteuerung der Kapitalerträge. Doch bei genauerer Prüfung kann sich das als Irrtum herausstellen. Denn bei der tariflichen Besteuerung der Kapitaleinkünfte kommt möglicherweise der Altersentlastungsbetrag zur …