Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer Archive – Steuerberatungskanzlei C.T. Hertlein
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Neuregelung der Verzinsung von Steuernachforderungen

Mit Beschluss vom 07.08.2021 hatte das Bundesverfassungsgericht die jährliche Vollverzinsung von Steuernachforderungen in Höhe von 6% für verfassungswidrig erklärt (wir berichteten hier). Nun stellt die Bundesregierung eine Neuregelung in Aussicht. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen sieht eine Senkung der Vollverzinsung von Steuernachzahlungen auf 1,8% jährlich, bzw. 0,15% monatlich vor. …

6%-Verzinsung verfassungswidrig

In seinem Beschluss vom 08.07.2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) die jährliche Vollverzinsung von Steuernachforderungen und –erstattungen in Höhe von 6% ab dem Jahr 2014 für verfassungswidrig erklärt. Bereits seit dem Jahr 1990 gilt eine gesetzliche Vollverzinsung für Steuernachforderungen und –erstattungen von monatlich 0,5%, bzw. jährlich 6%. Diese hat u.a. den …

Schenkungs- und Erbschaftssteuer sparen durch langfristige Verteilung

Wer sich bereits frühzeitig darum kümmert, kann große Summen an Erbschafts- und Schenkungssteuer sparen. Lt. Schenkungssteuerrecht steht Ehegatten alle 10 Jahre ein persönlicher Freibetrag in Höhe von EUR 500.000,00 zu. Kindern steht ebenfalls alle 10 Jahre ein Freibetrag zu, allerdings in Höhe von EUR 400.000,00 pro Elternteil. Falls große Werte …

Steuern sparen, wenn der Schenker die Schenkungsteuer übernimmt

Bei einer Schenkung muss im Regelfall der Beschenkte die Schenkungsteuer zahlen. Wenn jedoch der Schenker die Steuer übernimmt, kann er dabei sogar Geld sparen! Wenn der Schenker die Schenkungsteuer übernimmt, stellt dies für den Beschenkten einen steuerpflichtigen Erwerb dar, schließlich bekommt er zusätzlich zur eigentlichen Schenkung auch noch den Steuerbetrag …

Ermittlung des Grundbesitzwertes durch das Vergleichswertverfahren

Vergleichspreise des Gutachterausschusses haben grundsätzlich Vorrang vor anders ermittelten Vergleichspreisen. Das Vergleichswertverfahren dient zur Ermittlung des Grundbesitzwertes. Hierbei werden die Kaufpreise von Grundstücken herangezogen, die hinsichtlich Lage, Größe, Nutzung, o.ä. weitestgehend mit dem zu bewertenden Grundstück übereinstimmen. Ermittelt werden derartige Vergleichspreise vorrangig durch einen unabhängigen Gutachterausschluss. Es besteht die Möglichkeit, …